Steuerrecht

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Daniel Ingendahl

Fachanwalt für Steuerrecht

Fachanwalt für Erbrecht

Fachanwalt für Familienrecht

Mit unserer Fachanwaltschaft für Steuerrecht liegt uns eines ganz besonders am Herzen: die enge Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater. Ob im Rahmen einer Betriebsprüfung, beim Einspruch gegen einen Steuerbescheid oder der rechtlichen Absicherung einer optimierten Steuergestaltung – aus unserer Erfahrung führt ein abgestimmtes Vorgehen zu maximalem Erfolg.

Steht eine Betriebsprüfung ins Haus, dürfen Sie keine Zeit verlieren. Denn eine Steuerprüfung kann erhebliche Nachzahlungen zur Folge haben, die existenzbedrohend sein können. Oft gelingt es uns dabei streitige Verfahren und Sachverhalte durch Einigungen mit den Steuerbehörden, als sogenannte „tatsächliche Verständigung“ zu erledigen. Wir vertreten Sie kompetent im Rahmen des Steuerverfahrensrechts – auch wenn es „nur“ um den Einspruch gegen einen Steuerbescheid geht.

Ob für Unternehmen, Selbstständige oder Privatpersonen – auf Wunsch sorgen wir in enger Abstimmung mit Ihrem Steuerberater für eine strategische Steuergestaltung, insbesondere in allen Fällen, in denen es um die Klärung komplexer rechtlicher Fragestellungen geht.

Auch im Rahmen des Steuerstrafrechts ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Steuerberatern zu empfehlen. Denn spätestens, wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren führt, gilt es, einen Fachanwalt einzubinden, der Sie mit Blick auf strafrechtliche Konsequenzen verteidigt. Durch langjährige Tätigkeit und eine Vielzahl von Verfahren kennen wir die Arbeitsweise der beteiligten Behörden und können Sie optimal beraten und vor unnötigen Schäden bewahren.

Steuern Sie Ihren Erfolg – von der Steuergestaltung bis zum Steuerstrafrecht.