Familienrecht

Ihre Ansprechpartnerin

Astrid Flören

Rechtsanwältin (im Anstellungsverhältnis)

ausschließliche Tätigkeit im Familienrecht

Wenn Ehe oder Familie etwa in Folge einer Scheidung auseinanderbrechen, sind häufig starke Emotionen im Spiel. Die sind in aller Regel keine guten Ratgeber. Im Interesse des Kindeswohls empfehlen sich rechtssichere und möglichst einvernehmliche Lösungen. Hinzu kommt, dass das Familienrecht eines der größten Rechtsgebiete überhaupt ist. Dies erfordert einen Experten, der mit kühlem Kopf Ihre Interessen vertritt – einen spezialisierten Anwalt für Familienrecht.

In puncto Scheidung zielen wir darauf ab, bereits im Vorfeld gemeinsame Lösungen zu entwickeln und – falls gewünscht oder erforderlich – auch durch Hinzuziehung eines Notars einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung verbindlich zu regeln.

Ob Trennungs-, Kindes- oder Elternunterhalt – wir unterstützen Sie bei der Ermittlung der Unterhaltshöhe bzw. dessen Durchsetzung oder Abwehr. Denn nur wer beide Seiten kennt, kann auch erfolgreich beraten. Abhängig vom Einzelfall versuchen wir, mit der Gegenseite außergerichtlich einen Vergleich zu erreichen.

Das gemeinsame Sorgerecht bleibt von der Scheidung unberührt. Erst auf Antrag wird es zum Fall für ein Gerichtsverfahren. Wir unterstützen Sie bei einer fairen und einvernehmlichen Lösung in allen Fragen rund um Ihre Kinder.

Auch ohne Sorgerecht hat jeder Elternteil grundsätzlich ein Umgangsrecht – das Recht, die eigenen Kinder zu sehen. Nicht selten muss es gegen den anderen Elternteil durchgesetzt werden. Wir wirken auf eine schnelle und sinnvolle Regelung im Sinne des Kindeswohls hin.

Mit kühlem Kopf und dem Blick für Ihre Interessen.