Erbrecht

Ihr Ansprechpartner

Daniel Ingendahl

Fachanwalt für Erbrecht

Fachanwalt für Steuerrecht

Fachanwalt für Familienrecht

Profitieren Sie von unserer Spezialisierung im Erbrecht – mit rechtssicheren Regelungen. Ob Unternehmensnachfolge oder testamentarische Regelungen von Privatpersonen – erfahrungsgemäß bestehen häufig sehr klare Vorstellungen davon, wie das Vermögen im Falle des eigenen Todes aufgeteilt werden soll.

In der Praxis stellt sich dann aber immer wieder heraus, dass Testamente unklar formuliert sind oder sogar Lücken enthalten, die teilweise auch vor Gericht im „mutmaßlichen“ Willen des Erblassers geschlossen werden müssen. Häufig bleiben sogar wichtige Punkte, wie z. B. Ansprüche auf den Pflichtteil inklusive der Erbquoten, ungeregelt. Das führt oftmals zu dem, was der Erblasser in der Regel ganz sicher nicht wollte: Ärger und Streit zwischen den Erben oder Begünstigten.

Durch unsere Spezialisierung in diesem komplexen Rechtsgebiet können wir Sie dazu optimal beraten – natürlich mit unserem Fachanwalt für Erbrecht.


Wir vertreten Sie bei allen Fragen rund um Ihr Erbe und beraten Sie auch bei der rechtlich „wasserdichten“ Testamentsgestaltung. So stellen Sie sicher, dass sich Ihr „letzter Wille“ vollumfänglich Geltung verschafft.

Beim Thema Pflichtteil machen wir Ihre berechtigten Ansprüche geltend und verteidigen Sie gegen eine unberechtigte Inanspruchnahme des Pflichtteils durch andere.


Im Rahmen von Testamentsvollstreckungen sorgen wir für die Umsetzung aller von Ihnen testamentarisch festgelegten Bestimmungen. Die Berufung eines Testamentsvollstreckers ist etwa sinnvoll, wenn Erben Auflagen zu erfüllen haben, ein Unternehmen nicht zerschlagen werden soll oder das Erbe ein hohes Volumen oder eine hohe Komplexität aufweist.


Rechtssichere Regelungen – damit Ihr „Letzter Wille“ Realität wird.